Die Heileurythmie ist eine Bewegungstherapie, die zu den Heilmitteln der anthroposophischen Medizin gehört. Die Anthroposophische Medizin (AM) ist als besondere Therapierichtung im SGB V (§2 und §34) anerkannt. Seit über 80 Jahren wird die AM im ambulanten, stationären und palliativen Bereich, wie auch der Rehabilitation erfolgreich praktiziert.
- siehe hierzu AMOS-Studien z.B. http://www.biomedcentral.com/sontent/pdf/1471-2458-7-61.pdf-
Die Heileurythmie geht von einem Ineinanderwirken physischer, physiologischer, seelischer und geistig-individueller Wesensanteile des Menschen aus. Bei einer krankhaften Störung wird diese Kräftekonstellation durch gezielte Bewegungsübungen wieder ins Gleichgewicht gebracht. Die heileurythmischen Bewegungsübungen wirken anregend, stärkend, hemmend, oder regulierend bis in die Funktion einzelner Organsysteme. Die Bewegunsabläufe werden dem individuellen Krankheitszustand angepasst, d.h. sie findet als Einzeltherapie statt und erfolgt nach Aufstellung eines individuellen Therapieplanes.
Die einzelnen Übungen können im Stehen, Sitzen oder Liegen auch mit schwerkranken Patienten - durchgeführt werden.
Die Heileurythmie ist eine Weiterentwicklung der künstlerischen Eurythmie. Sie orientiert sich an den Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Sprache, besonders an Vokalen, Konsonanten und Rhythmen. So steht jeder Laut mit bestimmten Funktionen und Vorgängen in unserem Organismus in Beziehung. Durch heileurythmische Bewegungen wirke ich in diese Abläufe hinein.
Heileurythmie wird auf ärztliche Verordnung bei akuten, chronischen oder degenerativen Erkrankungen des Nervensystems, des Herz-Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Stoffwechselsystems, des Bewegungsapparates, bei Augenerkrankungen und Zahnfehlstellungen, in der Psychosomatik, in der Psychiatrie und bei kindlichen Entwicklungsstörungen und Behinderungen angewendet.
Heileurythmie wird vom Arzt verordnet und nach einem individuellen Behandlungsplan durchgeführt. Sie ist eine Einzeltherapie.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Ein Behandlungszyklus umfasst 10 - 15 Einheiten, im Normalfall einmal die Woche.
Mit Entscheidung und eines Urteils des Bundessozialgerichtes von 2005 (AZ: B 1 A 1/03 R) dürfen die Kosten für die Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auf Grundlage dieses Urteils erstatten seither viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Heileurythmie. Die Kosten einer Therapieeinhaiet betragen momentan 45,- €. Der Zuzahlungsbetrag für die Patienten ist von Kasse zu kasse verschieden.
Ferner: Im Rahmen von Verträgen zur „integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin“ (IV), vergüten die beigetretenen Gesetzlichen Krankenkassen die Heileurythmie als Regelleistung.
Die Heileurythmie wird von Therapeutinnen und Therapeuten ausgeführt, die eine 5 1/2 jährige Ausbildung abgeschlossen haben. Der Berufsverband Heileurythmie gewährleistet für seine ordentlichen Mitglieder die erforderliche Ausbildung und Qualitätssicherung.